Produkt zum Begriff Schadensersatz:
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Schadensersatz bei Verkehrsunfällen (Almeroth, Thomas)
Schadensersatz bei Verkehrsunfällen , Zum Werk Das Nachschlagewerk befasst sich mit den vielfältigen Schadensgruppen, die im verkehrsrechtlichen Rechtsstreit relevant werden können. Insbesondere für die Rechtsanwaltschaft, die nur gelegentlich verkehrsrechtliche Fälle betreut, ist die Fülle der möglichen Anspruchsgrundlagen nur schwer erkennbar. Das neue Nachschlagewerk stellt die in Betracht kommenden Schadenspositionen systematisch vor und erläutert die erfolgreiche Geltendmachung näher. Die einzelnen Schadenspositionen werden in der Tiefe, auch mit Blick auf sehr spezielle Probleme erörtert. Vorteile auf einen Blick umfassender Überblick durch eine speziell auf das Schadensrecht bei Verkehrsunfällen zugeschnittene Darstellung ermöglicht auch verkehrsrechtsfremden Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten eine schnelle Einarbeitung beinhaltet die aktuelle Literatur und Rechtsprechung mit Stand Anfang 2023 mit besonderem Hauptaugenmerk auf die Praxis Zielgruppe Für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, Richterinnen und Richter. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen , Auflage: 1. Auflage, Erscheinungsjahr: 20231110, Produktform: Kartoniert, Autoren: Almeroth, Thomas, Auflage: 23001, Auflage/Ausgabe: 1. Auflage, Keyword: Haftung; Haftungsquote; Personenschaden; Sachschaden; Mithaftung; SGB; BGB; Verkehrsunfall, Fachschema: Recht~Prozess (juristisch) / Zivilprozess~Zivilprozess - Zivilprozessordnung - ZPO~Privatrecht~Zivilgesetz~Zivilrecht, Fachkategorie: Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Warengruppe: HC/Privatrecht/BGB, Fachkategorie: Schadensersatz, Zivilprozess, Thema: Verstehen, Seitenanzahl: XXXIII, Seitenanzahl: 686, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Produktverfügbarkeit: 02, Länge: 224, Breite: 141, Gewicht: 741, Produktform: Kartoniert, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Kennzeichnung von Titeln mit einer Relevanz > 30, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0040, Tendenz: -1, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Maneshkarimy, Faraz: Schadensersatz statt der Vindikation
Schadensersatz statt der Vindikation , Seit jeher wird der vindikatorische Herausgabeanspruch - als Prototyp des dinglichen Anspruchs - strikt von Ansprüchen schuldrechtlicher Art unterschieden. Dabei ist die dogmatische Klärung des Vindikationsanspruchs bis heute nicht erschöpfend gelungen und dessen genauer Inhalt noch immer umstritten. Insbesondere für die Frage nach der Anwendbarkeit von den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts auf den Vindikationsanspruch entfaltet diese Diskussion, welche durch die vielbeachtete Entscheidung des BGH vom 18.03.2016 (NJW 2016, 3235) nochmals deutlich an Brisanz gewonnen hat, praktische Bedeutung. Für Faraz Maneshkarimy bietet diese anhaltende Kontroverse um den Eigentumsherausgabeanspruch Anlass, um dessen Rechtsnatur und Verhältnis zu den Vorschriften des allgemeinen Schuldrechts unter Berücksichtigung der sog. Sperrwirkung des EBV im Rahmen einer tiefschürfenden Analyse auf den Grund zu gehen. , Bücher > Bücher & Zeitschriften
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Orr Leasing - Outlook Ridge Residences
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Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge
Gesellschaftsrecht, Finanzierung und Unternehmensnachfolge , Zum Werk Das Handbuch ist ganz auf die gesellschaftsrechtliche Beratung von Unternehmen und deren Inhabern ausgerichtet. Innerhalb der vier Hauptteile: Einleitung: Vertragsverhandlung und -gestaltung für Gesellschaften und Gesellschafter Gründung der Gesellschaft Wachstum der Gesellschaft Unternehmensnachfolge und -verkauf sind folgende Themen ausführlich behandelt: Vertragsverhandlung und -gestaltung im Gesellschaftsrecht Vernetzung der Gesellschaftsverträge mit privaten Verträgen Wahl der Rechtsform (einschließlich ausländische Rechtsformen) GmbH und GmbH & Co. KG Aktiengesellschaft SE Stimmbindungs-, Pool- und Konsortialverträge Finanzierung des Wachstums Private Equity Tochtergesellschaften (auch im Ausland) -Errichtung und Erwerb, Haftung, Steuerung und Kontrolle Wechsel der Rechtsform Mitbestimmung Corporate Compliance Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen Übernahme anderer Unternehmen Unternehmertestament Unternehmensverkauf Unternehmensnachfolge. Im Anhang finden sich Musterverträge für unterschiedliche Gestaltungen. Zahlreiche hervorgehobene Musterklauseln für die Vertragsgestaltung und viele praktische Beispiele runden die Darstellung ab. Ein ausführliches Sachverzeichnis ermöglicht den schnellen, gezielten Zugriff. Vorteile auf einen Blick eingehende Erläuterungen mit vielen Mustern von erfahrenen Praktikern Zur Neuauflage Die 3. Auflage bringt das Werk auf den aktuellen Stand von Rechtsprechung und Gesetzgebung. Alle in der ablaufenden Legislaturperiode beschlossenen Neuerungen sind berücksichtigt. Insbesondere das 2024 in Kraft tretende MoPeG ist bereits in den Blick genommen. Teile sind erweitert, wobei insbesondere der zunehmenden Internationalisierung Rechnung getragen wurde. Zielgruppe Für Fachanwältinnen und Fachanwälte für Gesellschaftsrecht, Unternehmensberatungen, Mitglieder der Geschäftsleitung und des Unternehmensvorstands, Geschäftsführerinnen und Geschäftsführer sowie Steuerberatung und Notariat. , Bücher > Bücher & Zeitschriften , Auflage: 3. Auflage, Erscheinungsjahr: 20220902, Produktform: Leinen, Redaktion: Hamann, Hartmut~Sigle, Axel~Grub, Maximilian, Auflage: 22003, Auflage/Ausgabe: 3. Auflage, Abbildungen: Mit Freischaltcode zum Download der Muster und Formulare (ohne Anmerkungen), Keyword: Gesellschaft; Vertragsgestaltung; Gesellschaftsgründung; GmbH; Rechtsformwahl; Gesellschaftsvertrag; Gesellschafter; MoPeG, Fachschema: Gesellschaftsrecht~Vertragsrecht~Handelsrecht~Unternehmensrecht~Wettbewerbsrecht - Wettbewerbssache, Warengruppe: HC/Handels- und Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht, Fachkategorie: Gesellschafts-, Handels- und Wettbewerbsrecht, allgemein, Thema: Verstehen, Text Sprache: ger, Seitenanzahl: XXXV, Seitenanzahl: 1002, UNSPSC: 49019900, Warenverzeichnis für die Außenhandelsstatistik: 49019900, Verlag: C.H. Beck, Verlag: C.H. Beck, Verlag: Verlag C.H. Beck oHG, Länge: 244, Breite: 173, Höhe: 62, Gewicht: 1866, Produktform: Gebunden, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Genre: Sozialwissenschaften/Recht/Wirtschaft, Vorgänger EAN: 9783406624278 9783406570001, Herkunftsland: DEUTSCHLAND (DE), Katalog: deutschsprachige Titel, Katalog: Gesamtkatalog, Katalog: Lagerartikel, Book on Demand, ausgew. Medienartikel, Relevanz: 0002, Tendenz: 0, Unterkatalog: AK, Unterkatalog: Bücher, Unterkatalog: Hardcover, Unterkatalog: Lagerartikel,
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Wann wird Schadensersatz fällig?
Schadensersatz wird fällig, wenn eine Person oder ein Unternehmen einem anderen Schaden zugefügt hat und dafür rechtlich haftbar gemacht wird. Dies kann durch Verletzung von Verträgen, Gesetzen oder durch Fahrlässigkeit geschehen. Der geschädigten Partei steht dann ein Anspruch auf Schadensersatz zu, um den entstandenen Schaden zu kompensieren. Die Höhe des Schadensersatzes wird in der Regel durch Gerichte festgelegt, basierend auf dem entstandenen Schaden und den Umständen des Falles. Es ist wichtig, dass die geschädigte Partei ihre Ansprüche rechtzeitig geltend macht, da Schadensersatzansprüche verjähren können.
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Was ist echter Schadensersatz?
Echter Schadensersatz bezieht sich auf die finanzielle Entschädigung, die eine Person erhält, um den tatsächlichen Schaden oder Verlust zu decken, den sie erlitten hat. Im Gegensatz zu anderen Formen von Schadensersatz, wie beispielsweise Schmerzensgeld, zielt echter Schadensersatz darauf ab, den finanziellen Schaden auszugleichen, der durch das Fehlverhalten einer anderen Partei entstanden ist. Dies kann beispielsweise bei Sachschäden, entgangenem Gewinn oder medizinischen Kosten der Fall sein. Echter Schadensersatz basiert auf dem Prinzip, dass die geschädigte Person in die finanzielle Position zurückversetzt werden sollte, in der sie sich ohne das schädigende Ereignis befunden hätte.
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Wann müssen Eltern Schadensersatz leisten?
Eltern müssen Schadensersatz leisten, wenn ihr minderjähriges Kind vorsätzlich oder fahrlässig einen Schaden verursacht hat. Dies gilt insbesondere, wenn die Eltern ihre Aufsichtspflicht verletzt haben und somit die Handlungen ihres Kindes nicht verhindert haben. Die Haftung der Eltern erstreckt sich auf alle Schäden, die das Kind verursacht hat, unabhängig davon, ob es sich um Sach- oder Personenschäden handelt. Es ist wichtig zu beachten, dass die Haftung der Eltern in solchen Fällen gesetzlich geregelt ist und sie daher unter bestimmten Umständen zur Zahlung von Schadensersatz verpflichtet sind.
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Ist Schadensersatz bei verderblicher Ware möglich?
Ja, Schadensersatz bei verderblicher Ware ist möglich. Wenn die Ware aufgrund eines Verschuldens des Verkäufers oder des Transportunternehmens verdirbt, kann der Käufer Anspruch auf Schadensersatz haben. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Ware nicht ordnungsgemäß gelagert oder transportiert wurde. Der genaue Umfang des Schadensersatzes hängt von den jeweiligen Umständen ab.
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Bieg, Hartmut: Finanzierung in Übungen
Finanzierung in Übungen , Univ.-Professor Dr. Hartmut Bieg, Fachrichtung Wirtschaftswissenschaft, Universität des Saarlandes, Saarbru?cken. Univ.-Professor Dr. Heinz Kußmaul, Direktor des Betriebswirtschaftlichen Instituts fu?r Steuerlehre und Entrepreneurship am Lehrstuhl fu?r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, an der Universität des Saarlandes, Saarbru?cken. Univ.-Professor Dr. Gerd Waschbusch, Inhaber des Lehrstuhls fu?r Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, insb. Bankbetriebslehre, an der Universität des Saarlandes, Saarbru?cken. Dieses Übungsbuch begleitet das Lehrbuch "Finanzierung" von Bieg/Kußmaul/Waschbusch und besteht aus im Wesentlichen rechnerisch zu lösenden Aufgaben aus Themengebieten der Finanzierung, wie Grundlagen der Finanzierungstheorie Außenfinanzierung von Unternehmen durch Eigenkapital Außenfinanzierung von Unternehmen durch Fremdkapital Außenfinanzierung von Unternehmen durch mezzanines Kapital Crowdfunding als Finanzierungsform von Unternehmen Leasing als Sonderform der Außenfinanzierung derivative Finanzinstrumente Innenfinanzierung von Unternehmen Fragen der Liquidität und Finanzplanung von Unternehmen Theorien bezu?glich der Gestaltung der Kapitalstruktur von Unternehmen "Finanzierung in Übungen" hilft den Studierenden, Sach- und Methodenkompetenz zu erlangen und sich optimal auf Pru?fungen vorzubereiten. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 27.90 € | Versand*: 0 € -
Burchert, Heiko: Investition und Finanzierung
Investition und Finanzierung , Die stete Nachfrage nach klausurenbezogenen Übungsmaterialien aus dem Fach "Investition und Finanzierung" für die Selbstlernphase von Studierenden war Anstoß für die Konzeption dieses Buches. Es enthält eine Sammlung von Klausuraufgaben mit detaillierten Lösungen. Zur Unterstützung der Selbsteinschätzungsfähigkeit der Studierenden ist jede Aufgabe mit dem dazugehörigen Kompetenzniveau versehen. Außerdem wird jeweils die Zeit angegeben, die idealerweise zur Bearbeitung der Aufgabe aufgewendet werden sollte. Aus den Lösungshinweisen geht hervor, wo bei der Bearbeitung der entsprechenden Aufgaben erfahrungsgemäß Fehlerhäufigkeiten bestehen. Daneben geben ausgewählte Literaturhinweise aufgabenbezogen eine Orientierung für die Prüfungsvorbereitung und das vertiefte Selbststudium. , Studium & Erwachsenenbildung > Fachbücher, Lernen & Nachschlagen
Preis: 24.95 € | Versand*: 0 € -
LEXMARK 78C20Y0 Rückgabe-Tonerkassette
LEXMARK 78C20Y0 Rückgabe-Tonerkassette Gelb - Drucken, Scannen & Verbrauchsmaterial Verbrauchsmaterialien - Laserprint Toner - LEXMARK 78C20Y0 Rückgabe-Tonerkassette
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Suite Deal
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Wie lange kann man Schadensersatz geltend machen?
Die Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen hängt von der Art des Schadens ab. Im Allgemeinen beträgt die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche in Deutschland drei Jahre ab dem Zeitpunkt, an dem der Geschädigte von seinem Anspruch und dem Schädiger Kenntnis erlangt hat. Es gibt jedoch auch Ausnahmen, zum Beispiel bei Personenschäden, bei denen die Verjährungsfrist bis zu 30 Jahre betragen kann. Es ist daher ratsam, sich im konkreten Fall von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen, um die genaue Verjährungsfrist für den jeweiligen Schaden zu ermitteln.
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Was kann man als Schadensersatz verlangen?
Als Schadensersatz kann man in der Regel die Wiederherstellung des Zustands verlangen, der bestanden hätte, wenn der Schaden nicht eingetreten wäre. Das bedeutet, dass die geschädigte Person finanziell so gestellt werden soll, als ob der Schaden nicht entstanden wäre. Dazu gehören beispielsweise Reparaturkosten, entgangener Gewinn, Schmerzensgeld oder auch der Ersatz von entstandenen Folgeschäden. Es ist wichtig, dass der Schaden nachgewiesen und die Höhe des Schadensersatzes angemessen ist. In manchen Fällen kann auch ein Schadensersatz in Form von Schadensersatzpauschalen oder einer Vertragsstrafe vereinbart werden.
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Wann kann man Schadensersatz statt Leistung verlangen?
Man kann Schadensersatz statt Leistung verlangen, wenn die vertraglich vereinbarte Leistung nicht erbracht wurde oder mangelhaft war. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die gelieferte Ware nicht den vereinbarten Spezifikationen entspricht oder die Dienstleistung nicht wie vereinbart erbracht wurde. Der Schadensersatz soll den geschädigten Vertragspartner finanziell so stellen, als ob der Vertrag ordnungsgemäß erfüllt worden wäre. Es ist wichtig, dass der geschädigte Vertragspartner den Schaden nachweisen kann, um Schadensersatzansprüche geltend zu machen. In vielen Fällen ist es ratsam, zunächst eine außergerichtliche Einigung anzustreben, bevor rechtliche Schritte eingeleitet werden.
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Wann Schadensersatz statt der Leistung?
Wann Schadensersatz statt der Leistung? In Fällen, in denen die Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat und somit eine Leistung nicht erbracht werden kann, kann der geschädigte Vertragspartner Schadensersatz statt der Leistung verlangen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Erfüllung der Leistung unmöglich geworden ist oder der Vertragspartner in Verzug geraten ist. Der geschädigte Vertragspartner hat dann Anspruch auf Ersatz des entstandenen Schadens, der ihm durch die Nichterfüllung des Vertrags entstanden ist. In solchen Fällen kann Schadensersatz statt der Leistung eine angemessene Möglichkeit sein, um den entstandenen Schaden auszugleichen.
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